Ankauf von Grundstücken in Karthausen ohne Information des Rates der Stadt Radevormwald

Der Kämmerer und der Bürgermeister hat in der Ratssitzung vom 10.7.2018 den Rat über den Ankauf von Grundstücken informiert. Dort wurde vorgestellt das die Verwaltung das Grundstück für den ersten Bauabschnitt in Karthausen bereits angekauft hat. Vor dem Ankauf wurden weder der Rat noch die Fraktionen informiert.

Als Rechtfertigung bezieht sich die Verwaltung auf den Paragraphen 12 der Hauptsatzung nach dem die Verwaltung berechtigt ist, selbständig Grundstücke an zu kaufen wenn

  • die Wirtschaftsförderungsgesellschaft eine Empfehlung ausspricht

und

  • im Haushaltsplan das Budget für den Ankauf eingeplant wurde.

Daraufhin hat der Stadtrat eine Überprüfung des Ankauf durch das Rechnungsprüfungsamt beauftragt.

Das Ergebnis der Überprüfung wurde in der Ratssitzung am 4.9.2018 vorgestellt.

Nach Auffassung der UWG Fraktion hat die Untersuchung eindeutig ergeben das keine, nachvollziehbare Empfehlung (in schriftlicher Form), der Wirtschaftsförderungs- gesellschaft fest zu stellen ist.

Als erste Konsequenz der Untersuchung hat die UWG Fraktion einen Antrag zur Veränderung der Hauptsatzung (§12) schon zur Ratssitzung am 4.9.2018 als Antrag zur Sache gestellt.

Dieser Antrag wurde vom Bürgermeister, als Vorsitzender der Ratssitzung, mit folgender Argumentation nicht anerkannt:

  1.  Der Antrag wurde nicht innerhalb der Fristen die in der Geschäftsordnung des Rates festgeschrieben sind gestellt.
  2. Der Antrag kann nicht als „Antrag zur Sache“ gestellt werden, da der Tagesordnungspunkt 19 nur einen Bericht des Rechnungsprüfungs-amts beinhaltet.

Wir werden die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Bürgermeisters untersuchen lassen.

Der Antrag ist in der nächsten Sitzung des Rates, die am 18.9.2018 stattfindet, als normaler Tagesordnungspunkt platziert.

Inhaltlich bedeutet unser Antrag das die Verwaltung keinerlei Grundstücksgeschäfte ohne Beschlüsse des Rates mehr tätigen darf.

Als weitere Konsequenzen aus dieser Untersuchung werden wir prüfen lassen, ob der Ankauf der Grundstücke in Karthausen rechtmäßig erfolgt ist.

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