Radwege sollen lt. SPD – Antrag nicht saniert werden. Es bedürfe erst einmal eines förderfähigen, gesamten Radewegekonzepts. „Frau Kötter (SPD) weist in diesem Zusammenhang auf aktuelle Förderrichtlinien hin, bei denen eine Fördersumme von 30 € pro Einwohner in Aussicht gestellt werden.“(Quelle: Niederschrift zum Ausschuss für Kultur, Verkehr und Tourismus vom 4.5.21 TOP 2). Hierbei wurde ausgelassen, dass Frau Kötter diese € 30,- pro Jahr nannte.
Diese Aussage von Frau Kötter kann eigentlich nur so verstanden werden: „Wenn wir ein Gesamtkonzept entwickeln, können wir € 30,- pro Einwohner und Jahr an Fördergeldern bekommen!“
Das aber, hat die UWG lt. Frau Kötter wohl falsch verstanden! „Fraktionsmitglied Rosemarie Kötter erklärt nun, dass man bei der UWG offenbar einiges falsch verstanden hat.“ (Quelle: Bergische Morgenpost vom 21.05.21)
Auf unsere telefonische Nachfrage bei Frau Kötter, woher die genannten Zahlen stammen, sagte sie am 12.5.21: „Das haben wir den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 5.5.2021) entnommen.“ Diese Richtlinien stammen von 2014 und wurden 2021 in der Förderhöhe um 10 % verbessert.
Von € 30,- pro Kopf und Jahr als einfach abrufbare Förderung ist dort keine Rede.
Im o.g. Artikel in der BM sagt Kötter nun, dass die Zahlen dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0 entnommen wurden. Und siehe da, dort stehen Sie. Allerdings ist die Kötter‘sche Schlussfolgerung für das Radewegenetz in Radevormwald (€ 30,- pro Kopf und Jahr) wohl eher aus einem sozialdemokratischen Wunschdenken entstanden.
Die Leitziele des nationalen Radverkehrsplans 3.0 (S. 17 des Plans) sollen erreichen, dass die mit dem Rad gefahrenen Gesamtkilometer von 2017 bis 2030 mehr als verdoppelt werden. „Zur Umsetzung der Maßnahmen des NRVP 3.0 muss die Finanzierung erheblich ausgeweitet werden. Dabei soll über Infrastrukturinvestitionen, Kampagnen oder steuerliche Anreize direkt die Radnutzung angeregt werden sowie durch Personalstellen, Bildung und Forschung für eine effektive Umsetzung der Maßnahmen gesorgt werden.“ (Quelle: Nationaler Radverkehrsplan 3.0, S 26).
Hier zitiert Frau Kötter wenigstens einmal richtig: „Die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen soll sich perspektivisch an rund 30 Euro je Person und Jahr orientieren.“ Welche Einzelmaßnahmen aus diesem Betrag finanziert werden sollen, ist der folgenden Grafik zu entnehmen. Nur ein Bruchteil wird dabei in das Radwegenetz investiert. Schon längst nicht alles sind davon Fördermittel. Bund, Länder und Kommunen werden für diese € 30,- zu Kasse gebeten.
Fazit: Die SPD Fraktion versucht mit allen grenzwertigen Mitteln und Scheinargumenten ein sinnvolles Konzept zur Vervollständigung und Reparatur einer sehr wichtigen Radwegeverbindung durchs Bergische Land zu verhindern, nur weil es nicht auf ihrem „Mist gewachsen ist“. Ebenso gut könnte man sagen, wir sanieren keine Autobahnbrücken mehr. Perspektivisch arbeiten wir bis 2030 auf eine deutliche Verminderung des Straßenverkehrs hin; danach brauchen wir dann keine Brücken mit so hoher Belastbarkeit mehr. Wenn zwischenzeitlich eine zusammen bricht, …
Armin Barg