Die UWG Fraktion hat zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 19.9.2018 und zur Sitzung des Rates am 9.10.2018 einen Antrag zur Bebauung von Karthausen gestellt.
Unser Antrag soll die Bebauung auf den ersten Bauabschnitt, nach der Präsentation vom 29.6.2018, einschränken.
Zur Bürgerversammlung am 3.9.2018 stellte die Verwaltung dann noch eine veränderte Version der Präsentation vor. Dort wurde die Anzahl der geplanten Wohneinheiten auf 274 Wohneinheiten (von 253 Wohneinheiten) erhöht.
Folgende Gründe sind für die Antragstellung ausschlaggebend:
- Durch das Neubaugebiet wird ein neuer Stadtteil geschaffen.
Für diesen Stadtteil ist die Infrastruktur zur ausreichenden Versorgung der Bürgerinnen und Bürger nicht vorhanden. Die notwendige Ansiedlung von Einzelhandel wird durch das Einzelhandelskonzept verhindert. Zur Veränderung des Einzelhandelskonzept haben wir ebenfalls einen Antrag gestellt.
- Die Lage des Neubaugebiets fördert nicht eine sinnvolle Stadtentwicklung.
Es wird eine „Trabantensiedlung“ entstehen die mehr Bezug zu Remscheid / Lennep als zu Radevormwald hat. Das kann für eine ganzheitliche Stadtentwicklung von Radevormwald keinen Sinn machen.
- Die generelle verkehrliche Anbindung ist nicht ausreichend.
Das Baugebiet befindet sich an einer Landstrasse (L81) die in keinster Weise den notwendigen Belastungen standhalten kann. Es ist ab zu sehen das schon durch die Baumaßnahmen diese Strasse so beeinträchtigt wird das eine teure Sanierung erfolgen muss. Die Straße ist eine Landstrasse dir durch StrassenNRW betreut wird. Es ist zu erwarten das die Kosten auf Radevormwald abgewälzt werden.
- Die Anzahl der Zugänge in das Baugebiet sind nicht ausreichend.
Zur Zeit werden max. 2 Zugänge (der zweite Zugang erst im 3. Bauabschnitt) in das Neubaugebiet geplant. Geht man von den letzten Präsentationen der Verwaltung aus werden ca. 290 Wohneinheiten dort entstehen. Aus unserer Sicht kann dann dort mit ca. 800 Bürgern gerechnet werden. Geht man davon aus das heutzutage 2 Autos pro Haushalt schon der Regelfall bedeutet kann man von ca. 600 Fahrzeugen ausgehen. Was das für zwei Zugänge bedeutet kann sich jeder selber ausmalen.
- Es wird ökologisch wertvolle Landschaft vernichtet.
Nach Wikipedia beträgt der Flächenverbrauch (basierend auf Zahlen aus 2015) ca. 61.000 m² pro Tag. Aus unserer Sicht stellt die Fläche in Karthausen eine solche ökologisch wertvolle Fläche dar. Das ist auch insbesondere nachvollziehbare weil unmittelbar an das Baugebiet angrenzend ein Landschaftsschutzgebiet anschließt. Der 3. Bauabschnitt ist sogar noch komplett Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets. Teile des zweiten Bauabschnittes sind ebenfalls noch geschützt. Die Aufhebung für beide Bauabschnitte müsste von der Stadt noch beantragt werden. Inzwischen ist uns eine (unbestätigte) Information zugekommen das schon Mitte August die Aufhebung des Landschaftsschutzes beantragt wurde.
- Die Beeinträchtigung eines unmittelbar angrenzenden Baudenkmals ist wahrscheinlich.
Der, direkt an der Strasse (L81) gelegene Bauernhof ist ein eingetragenes Baudenkmal. Nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ist schon eine Genehmigung erforderlich wenn das Baudenkmal „beeinträchtigt“ wird. Auf Grund der verkehrlichen Situation gehen wird davon aus das die Strasse (L81) verbreitert werden muss. Das wird insbesondere notwendig werden weil diese Straße jetzt noch keinen Bürgersteig hat. Vor dem Hintergrund das dort auch viel Kinder wohnen werden ist die Bereitstellung eines Bürgersteigs und, nach unserer Auffassung, auch eines Radwegs unbedingt erforderlich. Das wurde auch von der Verwaltung in der Vorlage zum Ausschuss schon aufgeführt. Es ist zu erwarten das die Breite der Fahrbahn (inklusive Gehweg und Fahrradweg) von ca. 5 m auf ca. 8 m ansteigen wird. Diese Verbreiterung wird das Baudenkmal wesentlich beeinflussen.
- Die Möglichkeit zentrumsnahe Gebiete zu erschließen wurde nicht betrachtet.
Als Ersatz für Karthausen stehen ausreichend Bauflächen in Nadelsiepen und in der Hermanstrasse zur Verfügung. Dies ist insbesondere relevant weil dort keine Rahmenbedingungen die die Erschließung behindern könnten (Denkmal, ungünstige Anbindung, Versorgung, Landschaftsschutz, etc.) bekannt sind. Weiterhin sind diese Gebiete im Flächennutzungsplan schon als „Bauerwartungsland“ gekennzeichnet.
- Die Ziele der integrierten Handlungskonzepte werden nicht beachtet.
Durch die integrierten Handlungskonzepte soll u. A. der „Verödung“ der Innenstadt entgegengewirkt werden. Für die Bevölkerung sollen Anreize geschaffen werden in der Innenstadt einzukaufen. Das Vorhaben der Verwaltung ein Baugebiet am äußersten Rand von Radevormwald zu erschließen widerspricht der Zielsetzung, der auch durch öffentliche Mittel geförderten Projekte, vollständig. Man könnte den Eindruck gewinnen das hier eher die Stadtentwicklung von Remscheid-Lennep (das zukünftige DOC in Lennep ist nur 4,1 Kilometer entfernt) vorangetrieben werden soll.
- Durch die Nichtbeachtung der Ziele der integrierten Handlungskonzepte können Rückzahlung von Fördermitteln nicht ausgeschlossen werden.
Durch die Erschließung zentrumsnaher Baugebiete (wie z.B. Nadelsiepen + Hermanstrasse) könnte diese Gefahr komplett gebannt werden. Dadurch könnte auch gegenüber dem Fördergeber die Ernsthaftigkeit der Radevormwalder Stadtentwicklung dargestellt werden.
Wegen dieser schwerwiegenden Gründe hat sich die UWG Fraktion entschlossen diesen Antrag zu stellen. Es wäre folgerichtig das Neubaugebiet vollständig ab zu lehnen.
Durch den, vorn der Verwaltung schnell durchgeführten Ankauf von Grundstücken, müssen wir auch die dadurch erzeugte Haushaltssituation (Haushaltssicherungskonzept) beachten. Die Verwaltung hat dort die Politik unter einen besonderen Zugzwang gesetzt.
Nur deswegen erscheint uns der Kompromiss (nur der erste Bauabschnitt soll realisiert werden) vertretbar.
Dabei ist es uns besonders wichtig zu betonen das es uns nicht um eine „Verhinderungspolitik“ geht. Wir haben schon mehrfach die Nutzung der anderen Flächen (Nadelsiepen + Hermanstrasse) gefordert. Das wird in der Begründung unseres Antrags auch ausdrücklich erwähnt.
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